Honorar
Meine Kanzlei rechnet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Maßgebend für die Höhe der einzelnen Gebühr ist zum einen der zugrunde zu legende Gegenstandswert und zum anderen die jeweils erbrachte anwaltliche Leistung. Gegenstandswert ist gem. den gesetzlichen Vorgaben sowie dem jeweiligen Interesse des Mandanten zu ermitteln.
Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten kann ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Die außergerichtliche Beratung wird individuell mit dem Mandanten in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vereinbart. Die Erstberatungsgebühr beträgt höchstens 190,00 € zzgl. MWSt.
Anwaltskanzlei Gabriela Mattschas-Jarass
Arndtstraße 19
44787 Bochum
info@mattschas-jarass.de
Tel: 0234-472737
Fax: 0234-3600277
Mo.- Fr. 9:00 - 18:00
Termine nach vorheriger Vereinbarung
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Mo.- Fr. 9:00 - 18:00
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